Die Bundestagswahlen stehen an, und auch für Deutsche, die im Ausland leben, gibt es die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben.
How Germans Abroad Can Vote in the Bundestag Election
For our German members and friends, we’ve created a brief summary of the options available for participating in the upcoming Bundestag election. Whether you’re living in Canada or elsewhere, it’s important to know how you can make your voice heard.
You’ll find a short English summary at the end of this article!
Als German Canadian Business Association (GCBA) möchten wir Ihnen dabei helfen, die richtigen Schritte zu unternehmen, damit Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können – egal, wo auf der Welt Sie sich befinden.
Wer darf aus dem Ausland wählen?
Als im Ausland lebender Deutscher können Sie an der Bundestagswahl teilnehmen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Deutsche Staatsbürgerschaft: Sie müssen nach wie vor die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- Mindestens 18 Jahre alt: Sie müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- Eintrag ins Wählerverzeichnis: Sie müssen sich rechtzeitig in das Wählerverzeichnis Ihrer letzten deutschen Wohnsitzgemeinde eintragen lassen.
- Verbindung zu Deutschland: Sie müssen versichern können, dass Sie entweder:
- innerhalb der letzten 25 Jahre in Deutschland gelebt haben oder
- dass Sie die politischen Verhältnisse in Deutschland kennen und von ihnen betroffen sind (z. B. durch familiäre oder berufliche Bindungen).
Ausfuehrliche Infos dazu stellen die Deutschen Vertretungen in Canada auf Ihrer Webseite zur Verfuegung.
Wie funktioniert die Wahl aus dem Ausland?
- Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis:
Sie müssen einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen.→ Hierzu nutzen Sie den Antrag nach Anlage 2 zur Bundeswahlordnung. Den ausgefüllten und handschriftlich unterschriebenen Antrag können Sie postalisch oder als Scan bzw. Foto per Fax, E-Mail oder sonstiger elektronischer Übermittlung an die zuständige Gemeindebehörde (= letzte deutsche Meldegemeinde) senden. - Frist beachten:
Der Antrag muss spätestens bis zum 2. Februar bei der zuständigen Stelle eingehen. Nach erfolgreicher Eintragung ins Wählerverzeichnis erhalten Sie die Briefwahlunterlagen. Diese können Sie ausfüllen und per Post zurückschicken.
Wahlunterlagen persönlich abgeben
Auf Grund der Kurzfristigkeit der aktuellen Wahlen koennen fuer eine sichere und fristgerechte Übermittlung Ihre Briefwahlunterlagen persönlich bis spätestens 14. Februar in den deutschen Generalkonsulaten abgeben werden. Dabei gelten folgende Vorgaben:
- Persönliche Abgabe: Die Unterlagen müssen eigenhändig abgegeben werden.
- Vorlage eines Ausweisdokuments: Bringen Sie hierfür bitte Ihren gültigen deutschen Personalausweis oder Reisepass mit.
- Ausnahme Honorar-Konsulate: Honorar-Konsulate sind von dieser Regelung ausgenommen und können die Wahlunterlagen nicht entgegennehmen.
Wichtig:
Alle Unterlagen, die nach dem 14. Februar bei den Generalkonsulaten eingehen, werden nicht mehr gesondert per Wahlkurier nach Deutschland geschickt. Stattdessen werden sie mit dem regulären Kurierdienst verschickt, wodurch nicht garantiert werden kann, dass die Unterlagen rechtzeitig in Deutschland eintreffen.
Warum ist Ihre Stimme wichtig?
Die Bundestagswahl ist eine der wichtigsten Entscheidungen für die politische Zukunft Deutschlands. Auch wenn Sie im Ausland leben, haben Sie die Möglichkeit, Einfluss auf die Richtung der deutschen Politik zu nehmen und mit Ihrer Stimme zur Demokratie beizutragen.
Weitere Informationen
Falls Sie Fragen zur Eintragung ins Wählerverzeichnis, zum Ablauf der Briefwahl oder zur persönlichen Abgabe Ihrer Unterlagen haben, stehen wir Ihnen als GCBA gerne unterstützend zur Seite. Wir sind stolz darauf, unsere Mitglieder und die deutsche Community im Ausland zu informieren und zu vernetzen.
Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Ihre Stimme zählt!
How Germans Abroad Can Vote in the Bundestag Election
Germans living abroad can participate in the Bundestag election if they meet the following requirements:
- Hold German citizenship.
- Are at least 18 years old on election day.
- Are registered in the voter list of their last municipality in Germany. Antrag nach Anlage 2
- Have lived in Germany within the past 25 years or maintain ties to German politics and society.
Submitting Your Ballot:
You can personally drop off your voting documents at German Consulates by February 14. Bring a valid ID (passport or German ID). Please note: Honorary Consulates are excluded from this service. Documents submitted after February 14 will be sent with regular mail, and timely arrival in Germany cannot be guaranteed.
For questions or assistance, the GCBA is here to help ensure your vote counts!
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